FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Sollte dennoch gerade Ihre Frage nicht erfasst sein, kontaktieren Sie uns einfach.

Kann man auch in die Stiftung kommen, wenn man nicht in Oberösterreich oder Salzburg lebt?
Nein, grundsätzlich nicht. Andere Bundesländer haben aber oft eigene Stiftungsmodelle. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Arbeitsmarktservice (AMS) oder informieren Sie sich über www.ams.at in den einzelnen Landesgeschäftsstellen.
Kann man auch mit einem Hauptwohnsitz im benachbarten EU-Ausland in die Stiftung kommen?
Nein, es muss ein Hauptwohnsitz in Österreich (Oberösterreich oder Salzburg) gemeldet sein, da von diesem die Zuständigkeit der jeweiligen AMS-Geschäftsstelle abhängt. Es müssen auch die Voraussetzungen gegeben sein (Voraussetzungen für die Stiftung).
Muss man für eine Teilnahme an der Stiftung die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen?
Nein, Voraussetzung für Nicht-EU-Bürger:innen ist eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder die erfolgte Zuerkennung des Asylstatus sowie die Anerkennung der Förderwürdigkeit durch das AMS (Voraussetzungen für die Stiftung). Für Bürger:innen der Europäischen Union gelten die gleichen Voraussetzungen wie für österreichische Staatsbürger:innen (Voraussetzungen für die Stiftung).
Muss das Stiftungspraktikum (Praktikumsbetrieb) in bestimmten Einrichtungen absolviert werden, wenn man die Ausbildung über die Syncare Stiftung macht?
Nein, der Praktikumsbetrieb muss nur zur gewählten Ausbildung passen, die Syncare Stiftung arbeitet mit vielen Trägern von sozialen Einrichtungen in OÖ und Salzburg zusammen.
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